Gesetze / Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
ESiV§ 18 Pflicht, Voraussetzungen einer Sicherheitsbescheinigung und einer Sicherheitsgenehmigung zu erfüllen
Stand: 25.06.2020
Eisenbahnen haben sicherzustellen, dass die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung oder einer Sicherheitsgenehmigung gegolten haben, auch nach der Erteilung erfüllt werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 18 ESiV →
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